Die Schweizer Fluggesellschaft hat ihre Pflichten bei der Kontrolle von Reisedokumenten für Passagiere mit Ziel Zürich erfüllt. Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat deshalb Strafen in Höhe von insgesamt 368'000 Franken aufgehoben, die das Staatssekretariat für Migration wegen mutmaßlicher Sorgfaltspflichtverletzungen zwischen 2016 und 2018 gegen Swiss verhängt hatte. Dies berichtet die Nachrichtenagentur AWP.
Laut Gericht habe Swiss nachgewiesen, dass das eingesetzte Personal entsprechend instruiert war. Zudem sei es zulässig gewesen, sich in den USA auf die technische und organisatorische Infrastruktur der dortigen Flughäfen zu verlassen. Ein Sorgfaltspflichtverstoß sei daher nicht erkennbar.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.