Ein Gericht in Salamanca hat entschieden, dass die Billigairline für Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren verlangen darf. Sie muss einer Passagierin rund 147 Euro für fünf Flüge zwischen 2019 und 2024 erstatten. Das Urteil stützt sich auf ein EuGH-Urteil von 2014, wonach Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil des Luftverkehrs ist – und daher nicht separat berechnet werden darf. Ryanair verweist auf seine Tarifstruktur, die eine kleine Tasche kostenlos erlaubt, größere Gepäckstücke jedoch kostenpflichtig macht.
Die spanische Verbraucherorganisation Facua hatte die Klage unterstützt. Das Urteil gegen Ryanair könnte weitreichende Folgen für Billigflugmodelle in Spanien und darüber hinaus haben.