Aeroméxico und Delta Air Lines können ihr gemeinsames Joint Venture zwischen Mexiko und den USA vorerst unverändert fortführen. Ein US-Berufungsgericht hat eine Anordnung des Verkehrsministeriums aufgehoben, mit der die Genehmigung der Kooperation und deren kartellrechtliche Immunität beendet werden sollte.
Damit bleiben sowohl das Joint Venture als auch die Antitrust Immunity bestehen. Aeroméxico und Delta können ihre eng abgestimmte Zusammenarbeit auf Verbindungen zwischen den USA und Mexiko somit fortsetzen.