Swiss durfte zwei Flugbegleiterinnen entlassen, die sich Ende 2021 der Covid-Impfpflicht der Fluggesellschaft widersetzt hatten. Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen abgewiesen. Zuvor hatten bereits das Arbeitsgericht Bülach und das Zürcher Obergericht gegen sie entschieden, berichten Schweizer Medien.
Das Bundesgericht wertete die Impfpflicht zwar als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sah sie aber durch betriebliche Interessen gerechtfertigt. Wechselnde internationale Einreise- und Impfvorschriften hätten eine flexible Einsatzplanung mit geimpftem Personal erfordert. Ohne diese seien Flugausfälle und wirtschaftliche Schäden möglich gewesen. Insgesamt entließ Swiss damals rund 150 Crewmitglieder wegen der verweigerten Impfung.