Passagierinnen und Passagiere, die ihre Reise am Größten Schweizer AIiport beginnen, dürfen ab dem 26. Juni deutlich größere Flüssigkeitsmengen im Handgepäck mitführen. Künftig sind Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern erlaubt. Die neue Regelung gilt für Reisende, die im zentralen Sicherheitskontrollgebäude des Flughafens Zürich kontrolliert werden.
Möglich wird dies durch die abgeschlossene Einführung neuer CT-Scanner. Die Geräte erstellen dreidimensionale Bilder des Handgepäcks, sodass Flüssigkeiten und elektronische Geräte nicht mehr separat vorgezeigt werden müssen. Auch die bisher vorgeschriebenen transparenten Flüssigkeitsbeutel entfallen. Mit dem Abschluss der Modernisierung sind alle 26 Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude mit der neuen Technologie ausgestattet.
Für Transferpassagiere sowie an dezentralen Kontrollstellen gilt die Lockerung vorerst nicht. Dort bleiben die bisherigen Vorschriften mit maximal 100 Milliliter pro Behälter und einem Ein-Liter-Beutel weiterhin in Kraft. Zudem weist der Flughafen darauf hin, dass für Rückflüge an anderen Flughäfen abweichende Regelungen gelten können.