Neue Gebührenordnung tritt am Flughafen Düsseldorf in Kraft

Seit Jahresbeginn gilt am Flughafen der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen eine neue Entgeltordnung. Damit setzt er deutlich verstärkte Anreize für Fluggesellschaften, moderne und lärm- sowie emissionsarme Flugzeuge in Düsseldorf einzusetzen und nächtliche Starts oder Landungen zu vermeiden. Die genehmigungspflichtigen Entgelte am Flughafen Düsseldorf setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Es wird zwischen Start- und Landeentgelten, Passagier-, Positions- und Abstellentgelten unterschieden. Die Start- und Landeentgelte beinhalten dabei gewichtsabhängige Grundbeträge.

«Mit der Genehmigung unserer neuen Entgeltordnung konnten wir ein sehr ambitioniertes Vorhaben umsetzen. Sie ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit unseren Airlinepartnern. Es ist uns gelungen, eine transparente, nachvollziehbare und für alle Airlines gleichermaßen geltende Regelung zu finden, die zeigt, unter welchen Bedingungen Flugzeuge in Düsseldorf eingesetzt werden können. Sie ist eine verlässliche Basis für das weitere Engagement der Airlines an unserem Standort, so Thomas Schnalke, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Flughafens.

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