Nachdem es am Flughafen Frankfurt am Montagnachmittag (11. August) zu einer Drohnensichtung kam, mussten vier Flugzeuge umgeleitet werden. Fraport und Sicherheitsbehörden weisen darum auf die strengen Regeln für Drohnenflüge am größten deutschen Flughafen hin. Im Umkreis von einem Kilometer sowie in den Start- und Landebahnverlängerungen bis fünf Kilometer gelte ein Flugverbot.
Verstöße könnten den Flugbetrieb einschränken oder stoppen und stellten nach Strafgesetzbuch eine Straftat dar, die mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werde, so Fraport. In diesem Jahr werde bereits drei Drohnenpiloten ermittelt. Sichtungen innerhalb der Verbotszone sollen gemäß Fraport umgehend der Fraport-Sicherheitsleitstelle oder der Polizei gemeldet werden.