Der Oberste Gerichtshof Namibias hat die Liquidatoren der 2021 eingestellten Air Namibia angewiesen, die Ansprüche von 81 ehemaligen Beschäftigten neu zu berechnen. Betroffen sind unter anderem Zahlungen für nicht bezogene Urlaubstage, Jahresboni, Abfindungen und Kündigungsfristen. Bereits im Dezember 2022 gezahlte Beträge werden angerechnet.
Das Gericht stellte zugleich klar, dass für die Berechnung der Abfindungen lediglich Grundgehalt sowie Wohn- und Transportzulagen berücksichtigt werden dürfen. Arbeitgeberbeiträge zu Krankenversicherung, Pensionsfonds und Sozialversicherung zählen nicht dazu. Eine anderslautende Vereinbarung des früheren Air-Namibia-Managements aus dem März 2021 sei nicht wirksam gewesen.