Die italienische Wettbewerbsbehörde hat ein Verfahren gegen die spanische Fluggesellschaft eingeleitet. Hintergrund sind nachträgliche Treibstoffzuschläge von bis zu 14 Euro pro Passagier und Flug, die im Zusammenhang mit den gestiegenen Ölpreisen infolge der Krise im Nahen Osten erhoben werden. Volotea hatte mit dem Programm Fair Travel Promise ein Modell eingeführt, bei dem Ticketpreise bis sieben Tage vor Abflug an die Entwicklung des Brent-Ölpreises angepasst werden können. Je nach Entwicklung werden den Kunden zusätzliche Gebühren zwischen sechs und 14 Euro berechnet.
Nach Ansicht der Behörde verstößt dieses Vorgehen gegen Verbraucherschutzvorschriften. Reisende würden ihre Buchungsentscheidung auf Grundlage unvollständiger Preisangaben treffen und kurz vor dem Abflug unter Druck gesetzt, den Aufpreis zu akzeptieren.
Zwar können Kunden ihre Reise kostenlos umbuchen oder den Flug stornieren und eine Gutschrift von Volotea erhalten. Wer den Zuschlag jedoch nicht bezahlt, verliert seine Buchung und hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung in Geld.
Auch die Europäische Union hatte zuletzt klargestellt, dass Fluggesellschaften Ticketpreise nach dem Kauf grundsätzlich nicht aufgrund höherer Treibstoffkosten anheben dürfen. Bereits zuvor hatte die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua eine Untersuchung der Zuschlagspraxis von Volotea gefordert.