Die Billigairline begrüßt ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, das dem Unternehmen Flightright bestimmte Behauptungen untersagt. Es dürfe gemäß der Entscheidung nicht mehr behaupten, die Kundschaft würde beim Kontakt mit dem Kundenservice auf Hürden stoßen. Zudem müsse das Portal offenlegen, dass es auf seinen Servicepreis einen zusätzlichen Anwaltszuschlag von 14 Prozent erhebt, so Ryanair in einer Stellungnahme.
Ryanair sieht sich durch die Entscheidung in ihrem Bemühen bestätigt, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken sogenannter Claims Chaser zu schützen. Diese Dienstleister behalten laut Ryanair häufig bis zu 40 Prozent eines Ausgleichsanspruchs nach EU261 als Gebühr ein.
Ryanair fordert Passagiere mit berechtigten Entschädigungsansprüchen auf, diese direkt bei der Airline geltend zu machen.