Frontier darf sich jetzt auch Frontera nennen

Am 16. April 2024 beantragte die amerikanische Billigairline die Eintragung eines zweiten Markennamens. Die Vorschriften des Verkehrsministeriums sehen vor, dass eine Fluggesellschaft, die einen alternativen Handelsnamen verwenden möchte, diesen registrieren lassen muss und es keine Verwechslungsgefahr gibt. Diese Vorschriften hat Frontier erfüllt, wie am 6. Mai mitgeteilt wurde. Die Airline darf sich jetzt auch Frontera nennen. Sie will den Namen in gewissen Märkten verwenden.

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