Hessen verlängert Fluglärm-Ausgleich für Kommunen bis 2031
Die hessische Landesregierung will die finanzielle Unterstützung für besonders vom Fluglärm des Flughafens Frankfurt betroffene Kommunen um weitere fünf Jahre verlängern. Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mitteilt, hat das Kabinett die Novellierung des Regionallastenausgleichsgesetzes auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 an die aktuelle Fluglärmsituation angepasst werden und bis Ende 2031 gelten. Dafür stehen weiterhin jährlich insgesamt 4,531 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach Angaben des Ministeriums bleibt der Rechtsanspruch der anspruchsberechtigten Städte und Gemeinden auf die Ausgleichszahlungen bestehen. Eigenanteile sind weiterhin nicht erforderlich. Die Mittel können unter anderem für Lärmschutzmaßnahmen, Freizeitangebote oder andere Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität eingesetzt werden.
Zugleich soll der Verteilschlüssel stärker an der tatsächlichen Belastung ausgerichtet werden. Berücksichtigt werden künftig unter anderem die aktuellen An- und Abflugrouten, deren Nutzung, die Zahl der betroffenen Einwohner sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von Fluglärm. Außerdem soll nächtlicher Fluglärm stärker gewichtet werden. Neu ist zudem eine Überprüfung nach zwei Jahren, um den Verteilschlüssel bei wesentlichen Veränderungen der Lärmbelastung gegebenenfalls anzupassen.
Erweitert werden auch die Fördermöglichkeiten. Künftig sollen die Mittel beispielsweise für kommunale Fluglärmmessungen oder die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen beim Umgang mit Fluglärm eingesetzt werden können. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden, sodass die Neuregelung Anfang 2027 in Kraft treten kann.