Nach monatelangen Verhandlungen zeichnet sich bei der Reform der EU-Fluggastrechte eine überraschende Wende ab. Die bislang umstrittenen Entschädigungsregeln für Verspätungen und Annullierungen sollen offenbar weitgehend unverändert bleiben. Nach Informationen des Portals Politico bleibt die Schwelle von drei Stunden Verspätung bestehen. Passagiere hätten weiterhin Anspruch auf 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer sowie 400 Euro bei Strecken zwischen 1500 und 3500 Kilometern. Für längere Flüge über 3500 Kilometer sind 300 Euro bei Verspätungen zwischen drei und vier Stunden sowie 600 Euro bei mehr als vier Stunden oder bei Annullierungen vorgesehen.
Neu ist eine Verpflichtung für Fluggesellschaften, betroffenen Reisenden innerhalb von 48 Stunden nach der planmäßigen Ankunft einen Link zu einem Entschädigungsformular zuzusenden. Zudem müssen Airlines die Gründe für die Störung offenlegen und gegebenenfalls darlegen, welche außergewöhnlichen Umstände sie von einer Entschädigungspflicht befreien sollen.