Die EU-Kommission hat eine Methode zur Bewertung der Treibhausgasemissionen von CO₂-armem Wasserstoff und verwandten Kraftstoffen beschlossen. Sie ergänzt die bereits bestehenden Regeln für erneuerbaren Wasserstoff und schafft damit ein vollständiges regulatorisches Rahmenwerk. Ziel ist es, Investitionen zu erleichtern und den Markthochlauf klimafreundlicher Wasserstoffproduktion voranzutreiben. Als CO₂-arm gelten nur Kraftstoffe, die mindestens 70 Prozent weniger Emissionen verursachen als fossile Alternativen. Erzeugt werden kann solcher Wasserstoff etwa aus Erdgas mit CO₂-Abscheidung oder aus CO₂-armer Elektrizität. Die neuen Regeln berücksichtigen unterschiedliche Energiemixe der Mitgliedstaaten. Das Europaparlament und der Rat haben nun zwei Monate Zeit, den Rechtsakt anzunehmen oder abzulehnen.