EU: Fluggesellschaften müssen mehr Fluggastdaten übermitteln - Einigung über Erfassung und Weitergabe

Die belgische Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben sich am Freitag (1. März) vorläufig auf zwei Verordnungen geeinigt, die die Erhebung und Nutzung von Flugpassagierdaten für das Grenzmanagement und die Strafverfolgung regeln.

Die neuen Vorschriften werden die Handhabung von erweiterten Fluggastdaten (API-Daten - Advance Passenger Information) laut dem Europäischen Rat verbessern, um Passagiere vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen der EU zu kontrollieren, aber auch bei Flügen innerhalb der EU im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität. «Sie werden den Kampf gegen schwere Kriminalität und Terrorismus innerhalb der EU verstärken und die Verarbeitung von Passagierdatensätzen (PNR) ergänzen», so der Rat.

API enthält Identifikationsdaten aus dem Reisedokument und grundlegende Fluginformationen und wird vor und nach dem Abflug an die Behörden am Ankunftsort übermittelt.

Die Erhebung und Übermittlung von API-Daten betrifft grundsätzlich nur Flüge, die von außerhalb der EU starten. Allerdings können die Mitgliedstaaten beschließen, auch Flüge innerhalb der EU einzubeziehen. Eine solche Entscheidung hängt von den spezifischen Erfordernissen der Strafverfolgung ab, beispielsweise einer terroristischen Bedrohung, und muss, wenn keine solche Bedrohung besteht, durch eine entsprechend begründete Risikobewertung gestützt werden.

«Heute haben wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt», kommentierte der Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Berichterstatter der liberalen Fraktion Renew Europe, Jan-Christoph Oetjen (FDP). «Wir haben europaweite Standards und eine Harmonisierung für die Erhebung von Fluggastdaten errungen. Damit kann auch zukünftig vor einem Flug bequem von Zuhause eingecheckt werden. Die Gefahr, dass jeder Fluggast vorab am Flughafen für Flüge innerhalb der EU kontrolliert werden muss, ist abgewendet.»

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