Der deutsche Bundesrat hat am 6. März das Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen - im Jargon Kritis genannt - beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Betreiber zentraler Anlagen in zehn wichtigen Sektoren – darunter Energie, Wasser, Gesundheit sowie Transport und Verkehr – zu Maßnahmen zum besseren Schutz ihrer Einrichtungen. Grundlage dafür sind Risikoanalysen und regelmäßige Bewertungen der Gefahrenlage. Betreiber müssen zudem Sicherheitsvorfälle melden und Resilienzpläne entwickeln.
Der Bundesrat hat zudem auch die Reform des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Ziel der Neuregelung ist es unter anderem, die Abwehr illegaler Drohnen über kritischer Infrastruktur zu verbessern. Hintergrund ist eine deutlich gestiegene Zahl von Drohnenflügen über sensiblen Einrichtungen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. In solchen Fällen können die Länder künftig schneller Unterstützung der Bundeswehr anfordern. Über den Einsatz entscheidet dann allein das Verteidigungsministerium. In Ausnahmefällen darf die Bundeswehr Drohnen auch abschießen, etwa um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern. Grundsätzlich bleibt die Gefahrenabwehr jedoch Aufgabe der Polizei.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL unterstützt das Vorhaben, den Schutz zentraler Infrastrukturen in Deutschland zu verbessern. Der Luftverkehr zähle mit seinen großen Flughäfen zur kritischen Infrastruktur und unterliegt bereits umfangreichen Sicherheitsvorgaben. Der Verband betont daher, dass neue Regeln bestehende Standards sinnvoll ergänzen müssen und keine zusätzlichen bürokratischen Doppelstrukturen entstehen dürfen. Positiv bewertet die Branche auch die verschärften Maßnahmen der Regierung gegen illegale Drohnenflüge. Diese können den Flugbetrieb erheblich stören und Sicherheitsrisiken verursachen.