Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte am Abend des 4. August auf dem Flughafengelände mithilfe einer Drohne mit professionellem Sprengstoff und Zünder eine Explosion ausgelöst werden. Zudem kollidierte eine Frachtmaschine, die wegen des Vorfalls durchstarten musste, im erweiterten Flughafenbereich mutmaßlich mit einer weiteren Drohne. Die Bundesanwaltschaft bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die deutsche Transport- und Logistikinfrastruktur. Mit den weiteren Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt beauftragt.