British Airways hat einen Steuerstreit über Hotelübernachtungen für Kabinenpersonal am Flughafen London Heathrow gewonnen. Dabei ging es laut City AM um Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 5,8 Millionen Pfund (rund 6,7 Millionen Euro). Das Upper Tribunal entschied, dass die Hotelkosten als abzugsfähige Reisekosten und nicht als steuerpflichtige Zusatzleistung für Beschäftigte einzustufen sind, berichten britische Medien.
Hintergrund sind 2016 eingeführte Sicherheitsvorschriften, die bei bestimmten aufeinanderfolgenden Langstreckenflügen Ruhezeiten im Hotel erforderlich machen. Das Gericht sah die Übernachtungen deshalb als notwendigen Bestandteil der beruflichen Tätigkeit an. Die britische Steuerbehörde HMRC prüft das Urteil nach eigenen Angaben.