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Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen zu Cyberrisiken in der Luftfahrt

Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken, Vereinfachungen für die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen sowie weitere Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit: Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 9. Juni die Übernahme verschiedener Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen genehmigt. Sie treten am 15. Juli in Kraft.

Die Resilienz der Zivilluftfahrt gegenüber Cyberrisiken stärken – so lautet das Ziel des neuen EU-Verordnungspaketes über die Informationssicherheit. Die neuen EU-Bestimmungen schreiben die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems bei den in der Zivilluftfahrt tätigen Organisationen vor. Dieses Managementsystem dient dazu, Informationen und Systeme besser vor Cyberrisiken zu schützen.

Beaufsichtigt wird die Einführung in den 230 davon betroffenen Organisationen in der Schweiz durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl. Das Bazl selber hat ebenfalls ein derartiges Managementsystem einzuführen. Die Vorgaben dazu sind auf europäischer Stufe harmonisiert und ergänzen bestehende Vorgaben im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt. Sie sind zudem kompatibel mit den bestehenden Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Cybersicherheitsstrategie der Schweiz.

Ein weiteres Verordnungspaket wird es erlauben, die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen zu vereinfachen. Der administrative sowie finanzielle Aufwand für die beteiligten Organisationen wird reduziert. Die neuen Vorschriften sollen gleichzeitig gewährleisten, das erforderliche Sicherheitsniveau zu erhalten.

Eine weitere neue Bestimmung betrifft die Flugsicherheit und den Mindestreifendruck von Großflugzeugen. Diese Bestimmung erlaubt es, das hohe einheitliche Niveau der Flugsicherheit in der Schweiz und der EU aufrechterhalten.

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmäßig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet jeweils der Direktor des Bazl, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.