Rückflug nach Deutschland: Testpflicht ab dem 30. März

Um die Einschleppung des Coronavirus und von Mutationen zu verhindern, führt Deutschland eine Testpflicht für Personen ein, die mit dem Flugzeug einreisen. Sie gilt ab kommenden Dienstag (30. März) um 0:00 Uhr, wie am Freitag (26. März) bekannt gegeben wurde. Wer vor Abreise kein negatives Testergebnis vorlegen kann, darf von den Fluggesellschaften nicht befördert werden. Der Test darf bei der Einreise höchstens 48 Stunden alt sein.

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