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Flughafen Köln/Bonn erhält Planfeststellungsbeschluss

Im Jahr 2007 hat der deutsche Flughafen Köln/Bonn das Vorfeld A um eine betonierte Teilfläche zur Abstellung von Flugzeugen ergänzt – auf Basis der seinerzeit geltenden Rechtslage behördlich zugelassen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war. 2014 beanstandete das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage das Vorgehen der Genehmigungsbehörde und untersagte eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens. Aufgrund dessen entschied sich der Flughafen Köln/Bonn 2015 dafür, das Planfeststellungsverfahren auf den Weg zu bringen, zu dem erstmals auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehörte.

Im Dezember 2016 reichte der Flughafen schließlich die Antragsunterlagen auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Flughafen Köln/Bonn ein. Dazu zählten etwa Schadstoff-, Lärm-, Licht- sowie Artenschutz-Gutachten, eine Umweltverträglichkeitsstudie, die von unabhängigen Experten erstellt wurden, sowie wissenschaftlich ermittelte Verkehrsprognosen. Eine Erhöhung der Flughafen-Kapazität durch den Bau von Start- und Landebahnen oder Rollwegen war von vornherein nicht mit dem Antrag verbunden. Nach Abschluss eines Erörterungstermins im September 2018 wurde das Ergebnis der Anhörung im Januar 2019 der Planfeststellungsbehörde, dem Landesverkehrsministerium, übersandt.

Dieses hat die darauffolgende umfassende Prüfung, Abwägung und Beschlusserarbeitung des Flughafens Köln/Bonn nun beendet. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat das vom Flughafen Köln/Bonn beantragte Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und dem Flughafen den Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Mit ihm wird größtmögliche Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für einige bereits realisierte und etwaige zukünftige Baumaßnahmen des Flughafens hergestell