Letzte Aktualisierung: um 22:44 Uhr

Brüssel erlöst Regionalflughäfen

Hahn, Dortmund, Klagenfurt & Co.: Zahlreiche Regionalflughäfen stehen mit dem Rücken zur Wand. Nun gesteht ihnen die EU weitere Subventionen zu.

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Dem Regionalflughafen Hahn in Hunsrück geht es schlecht. So schlecht, dass die Pleite kürzlich unabwendbar schien. Doch dann schaltete sich die rheinland-pfälzische Landesregierung ein. Sie ebnete den Weg für bis zu 120 Millionen Euro an weiteren Darlehen für den Airport bis Ende 2014. Die braucht er auch. Denn nun wurde bekannt, dass auch der russische Frachtkunde Aeroflot den Betrieb am Hunsrück-Airport einstellen will, wie die Allgemeine Zeitung schreibt. Doch auch mit den Zuschüssen ist es eine haarige Angelegenheit für Flughafen und Regierung. Denn seit 2008 läuft ein Beihilfeverfahren der Europäischen Union gegen die Betreibergesellschaft. Ein Urteil ist noch nicht gesprochen. Zunächst muss die neue Flughafen-Richtlinie in Brüssel verabschiedet werden.

Zu diesem Erlass ließ EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia jetzt in einem Entwurf erste Details verlauten. Steuergelder dürfen weiter an die Flughäfen fließen, allerdings nur in begrenztem Maße. Ab 2024 soll damit dann ganz Schluss sein. Die dreißig Flughäfen in der EU, gegen die ein Beihilfeverfahren läuft, müssen sich dann selber tragen. In Deutschland sitzen sechs Flughäfen auf der Anklagebank, in Österreich einer.

Keine Rechtssicherheit

Der Flughafen Zweibrücken hatte beispielsweise seinen Fluggesellschaften die Start- und Landegebühren teilweise komplett erlassen. Für Saarbrücken gilt ganz ähnliches, außerdem bezweifelt die EU-Kommission, dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre. Die Vorwürfe wiederholen sich auch in den Anklageschriften gegen die Regionalflughäfen Lübeck, Dortmund, Altenburg und Klagenfurt – und eben Hahn.

Ein großes Problem für die Airports war bisher, dass die Verfahren teilweise schon seit 2007 laufen. Seitdem warten sie vergebens auf Rechtssicherheit. Dürfen überhaupt noch Zuschüsse gezahlt werden und wenn ja, wie hohe? Die EU hatte die neue Richtlinie immer wieder hinausgeschoben. Wenn die Beratungen jetzt im Sommer über die Bühne geht und die Richtlinie Ende des Jahres in Kraft tritt, könnten auch die Beihilfeverfahren zügig abgewickelt werden.

Weiter Steuergelder, aber…

Nach den ersten Plänen sieht es laut Almunia so aus, dass bis Ende 2023 Investitionskosten an Flughäfen unter einer Million Passagiere jährlich bis zu 75 Prozent gefördert werden könnten. Beihilfen bis zu 50 Prozent könnten Airports mit unter drei Millionen Passagieren gewährt werden. Und Regionalflughäfen bis maximal fünf Millionen Passagieren pro Jahr könnten sich Investitionskosten immerhin noch mit 25 Prozent bezahlen lassen. Die Dumping-Gebühren, um Fluglinien auf den eigenen Flughafen zu locken, will Brüssel künftig aber nicht mehr dulden. Auf maximal 50 Prozent soll der Rabatt beschränkt werden – und auch das für maximal zwei Jahre.

Solange es erlaubt ist, wird an den defizitären Kleinflughäfen aber wohl weiter Steuergeld vernichtet – wie auch in Saarbrücken und Zweibrücken. Keine dreißig Kilometer liegen zwischen den beiden Regionalflughäfen, nur die Landesgrenze zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz teilt sie. Und weil Luftfahrtpolitik in Deutschland Ländersache ist, existieren seit jeher zwei Flughäfen in nächster Nachbarschaft. Und so wirtschaften beide nebeneinander her – ohne auch nur annähernd rentabel zu sein.

Konkurrenz statt Kooperation

Die Flughäfen Saarbrücken und Zweibrücken kosten den Steuerzahler so rund 15 Millionen Euro jährlich an Zuschüssen. Zwar verhandeln beide Länder als Haupteigentümer über eine Kooperation. Doch bisher ohne nennenswerte Resultate. Saarbrückens Flughafen-Geschäftsführer Thomas Schuck weiß warum. Die Zusammenarbeit wird sich an den neuen EU-Richtlinien orientieren müssen. Jetzt keimt Hoffnung auf, dass die Verhandlungen im nächsten Jahr weitergehen.