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Europäische Kommission prüft Staatshilfe für Tarom

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um zu untersuchen, ob die Maßnahmen Rumäniens zur Unterstützung von Tarom mit den EU-Beihilfevorschriften für Unternehmen in Schwierigkeiten vereinbar sind.

Das staatseigene Luftfahrtunternehmen Tarom befindet sich seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Rumänien gewährte Tarom ein befristetes Rettungsdarlehen in Höhe von rund 36,7 Millionen Euro, nachdem die Kommission dieses im Februar 2020 gemäß den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt hatte. Am 28. Mai 2021 meldete Rumänien einen Umstrukturierungsplan für Tarom bei der Kommission an.

Der Umstrukturierungsplan von Tarom enthält ein Maßnahmenpaket zur Straffung des Betriebs, zur Erneuerung seiner alternden Flugzeugflotte und zur Senkung der Kosten. Rumänien beabsichtigt, die Umstrukturierung mit öffentlichen Mitteln von rund 190 Millionen Euro zu unterstützen. Diese Unterstützung soll in Form einer Kapitalzuführung, einer direkten Subvention und einer Abschreibung des Betrags der Rettungsbeihilfe (Schulden von rund Millionen Euro) und der entsprechenden Zinsen gewährt werden.

Nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Leitlinien der Kommission für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Sie können ihnen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten Rettungsbeihilfen gewähren. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Mitgliedstaaten diese Beihilfen entweder zurückzahlen oder einen Umstrukturierungsplan zur beihilferechtlichen Prüfung bei der Kommission anmelden.

Die Umstrukturierungsbeihilfe wird nur genehmigt, wenn der Umstrukturierungsplan gewährleistet, dass das Unternehmen ohne weitere staatliche Unterstützung wieder rentabel sein wird und einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Umstrukturierung leistet. Zudem muss er Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere strukturelle Maßnahmen) vorsehen, um etwaigen beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen zu begegnen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Zweifel, ob der übermittelte Umstrukturierungsplan und die geplante Umstrukturierungsbeihilfe die in den Leitlinien festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Die Kommission wird deshalb eingehend untersuchen,

– ob der vorgelegte Umstrukturierungsplan geeignet ist, die Schwierigkeiten von Tarom zu beheben und seine langfristige Rentabilität innerhalb eines angemessenen Zeitraums ohne weitere staatliche Beihilfen wiederherzustellen,

– ob Tarom oder Marktteilnehmer einen hinreichenden Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten würden, sodass der Umstrukturierungsplan nicht übermäßig aus öffentlichen Mitteln finanziert würde und die Beihilfe angemessen wäre und

– ob der Umstrukturierungsplan durch geeignete Maßnahmen zur Begrenzung beihilfebedingter Wettbewerbsverfälschungen flankiert würde.

Die Kommission wird nun näher untersuchen, ob ihre ursprünglichen Bedenken gerechtfertigt sind. Mit der Einleitung eines Prüfverfahrens wird Rumänien und Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Der Hintergrund: Im Oktober 2020 genehmigte die Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften eine Darlehensgarantie Rumäniens im Umfang von 19,3 Millionen Euro als Ausgleich für Einbußen, die Tarom infolge der Corona-Pandemie erlitten hat. Die Maßnahme wurde auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft, wonach die Mitgliedstaaten Unternehmen einen Ausgleich für Schäden gewähren können, die unmittelbar durch außergewöhnliche Ereignisse wie die Corona-Pandemie verursacht wurden.