Ein Flug von KM Malta Airlines wartete in Rom eine Dreiviertelstunde auf einen Passagier - einen Kollegen des diensthabenden Piloten. Der Vorfall während der Beerdigung von Papst Franziskus führte zu internen Ermittlungen, Disziplinarmaßnahmen sowie zu Kritik der Pilotenvereinigung an der Fluglinie.
Eigentlich sollte Flug KM613 von KM Malta Airlines am 29. April, dem Tag der Beerdigung von Papst Franziskus, um 9:50 Uhr von Rom-Fiumicino in Richtung Malta abheben. Der Airbus A320 Neo mit der Registrierung LY-MLJ hatte zuvor Ehrengäste für die Beerdigung nach Rom gebracht.
Doch der Rückflug auf die Insel verspätete sich. Der Grund war aber weder ein technisches Problem noch ein fehlender Slot. Der Kapitän des Flugzeugs entschied sich, auf einen Kollegen zu warten, der aus den Ferien mit seiner Familie zurückfliegen wollte.
Der frühere Vorsitzende der Pilotenvereinigung Maltas und ebenfalls Pilot bei KM, hatte seinen Kollegen angerufen und darum gebeten, berichtet die Zeitung Times of Malta. Die Crew wartete. Der Flug hob schließlich um 10:36 Uhr ab – 46 Minuten später als vorgesehen – und landete mit 45 Minuten Verspätung in Malta.
Nach internen Ermittlungen kam KM Malta zu dem Schluss, dass der Kollege, der um den Gefallen gebeten hatte, gegen interne Vorschriften verstoßen hatja, . Diese untersagen es Mitarbeitenden, Sonderwünsche für ihre eigenen Reisen zu stellen. Außerdem hätte er die Anfrage über die Einsatzleitung in Luqa einreichen müssen, statt den Piloten direkt zu kontaktieren.
Wie Quellen der Zeitung berichten, begründete er sein Vorgehen damit, dass ein mitreisendes Familienmitglied krank gewesen sei und dringend zurück nach Malta habe fliegen müssen. Das reichte der Airline aber offenbar nicht aus. Er verlor für drei Monate seine Sonderkonditionen für Mitarbeiterreisen und erhielt eine schriftliche Verwarnung, die ein Jahr lang in seiner Personalakte bleibt. Auch der diensthabende Pilot, der dem Wunsch nachgekommen war, wurde verwarnt.
Ein Sprecher der Pilotenvereinigung ALPA bezeichnete beide Piloten als vorbildlich. Der privat reisende Pilot sei zum Zeitpunkt des Vorfalls außer Dienst gewesen und habe als regulärer Passagier gegolten. Der diensthabende Pilot habe aus Fürsorge gehandelt, nachdem er medizinische Gründe geprüft und mit der Einsatzleitung Rücksprache gehalten habe.