Letzte Aktualisierung: um 23:45 Uhr

Vereinigung Cockpit fordert Drohnen-Regeln

Private und kommerzielle Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die Luftfahrt dar. Immer häufiger kommt es zu gefährlichen Annährungen zwischen Drohnen und bemannten Flugzeugen. Im Februar 2016 musste ein Airbus der Air France im Landeanflug auf Paris einer Drohne ausweichen. Im März dieses Jahres verfehlte eine Drohne nur knapp einen A380 der Lufthansa im Anflug auf Los Angeles. Dass beim Betrieb von Drohnen unter einer Mindesthöhe von rund 150 Metern das Kollisionsrisiko minimal sei, ist falsch, da unter dieser Mindesthöhe viele Rettungs- und Polizeieinsätze mit Hubschraubern stattfinden. Auch hier kam es bereits zum Abbruch von Rettungseinsätzen aufgrund des Betriebs von Drohen.

Die Zahl der unbemannten Flugsysteme – RPAS (Remotely Piloted Aircraft Systems) oder UAV (Unmanned Aerial Vehicles) nimmt stark zu, sowohl im kommerziellen als auch im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter und ihre Einsatzmöglichkeiten zahlreicher. Die überwiegende Anzahl von Drohnen wird von Laien betrieben, die keinerlei Vorstellung vom Luftverkehr haben und die mögliche Risiken unterschätzen oder sogar negieren. «Die Nutzung von Drohnen darf nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt führen. Eine Kollision mit einer Drohne kann fatale Folgen für Verkehrsflugzeuge und vor allem für Helikopter haben», so Markus Wahl, Pressesprecher der Vereinigung Cockpit. «Gleichzeitig stellen Drohnen auch ein Security-Problem dar, weil mit ihrer Hilfe verbotene Gegenstände in Sicherheitsbereiche – z. B. auch am Flughafen – geschmuggelt werden könnten.»

Die Vereinigung Cockpit fordert daher:

– Ausweichpflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme
– Beipackzettel beim Kauf von Drohnen
– Betrieb nur in Sichtweite des Piloten
– Räumliche Betriebsbeschränkung für Drohnen
– Versicherungs- und Markierungspflicht
– Verbesserte Sichtbarkeit für unbemannte Luftfahrtsysteme