Nachdem die EU-Kommission die erste Version des Schweizer Leistungsplans für die Flugsicherung im Jahr 2024 zurückgewiesen hat, soll die nun zweite Version einer detaillierten Überprüfung unterzogen werden. Dies empfiehlt das zuständige europäische Gremium. Dieser Prozess dauert mehrere Monate.
«Der revidierte Leistungsplan der Schweizer Flugsicherung Skyguide für die Referenzperiode 4 (2025-2029) liegt derzeit zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission», erklärt die Schweizer Flugsicherung Skyguide am Dienstag (3. März) in einer Mitteilung. «Nun empfiehlt der Performance Review Body (PRB), das zuständige europäische Fachgremium der Europäischen Kommission, unter anderem den Leistungsplan der Schweiz im Detail zu prüfen.»
Die EU-Kommission orientiert sich an der Empfehlung des PRB. Eine detaillierte Analyse nimmt keine Entscheidung für oder gegen einen Leistungsplan vorweg – diese wird von der EU-Kommission erst nach Abschluss der Überprüfung getroffen.
Sollte der Leistungsplan zurückgewiesen werden, würden die Ergebnisse der detaillierten Analyse in eine weitere Version des Leistungsplans einfließen, den Skyguide und das Bundesamt für Zivlluftfahrt (Bazl) zusammen erstellen. Das Bazl vertritt die Schweiz gegenüber der EU-Kommission.
Jeder Referenzperiode liegen verbindliche Leistungs- und Kostenziele für die europäischen Flugsicherungen zugrunde. Die Staaten setzen diese Ziele in nationalen Leistungsplänen um. Diese bestimmen auch die zulässigen Nutzer-Tarife und definieren den finanziellen Rahmen für den Betrieb und die strategische Ausrichtung der Flugsicherungen. Es obliegt der EU-Kommission, die nationalen Leistungspläne zu genehmigen.
«Die Leistungen von Skyguide sind zentral für die Sicherheit, die staatliche Handlungsfähigkeit, die Wirtschaft und die Souveränität der Schweiz», so Skyguide. «Dafür ist eine verlässliche Finanzierung unabdingbar. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der EU Kommission bleiben die im Leistungsplan definierten Tarife der Skyguide in Kraft.»