Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch (1. April) den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Damit werden die Luftverkehrsteuersätze gesenkt – auf das Niveau der vor dem 1. Mai 2024 geltenden Steuersätze. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Konkret sind die folgenden Änderungen vorgesehen:
- Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2500 Kilometer Entfernung wird von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt.
- Der Steuersatz für Zielländer zwischen 2500 und 6000 Kilometer Entfernung wird von 39,34 Euro auf 33,01 Euro gesenkt.
- Der Steuersatz für Zielländer mit einer Entfernung von über 6000 Kilometer wird von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt.
«Für das Bundesfinanzministerium ist es wichtig, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden», heißt es in dessen Mitteilung.
Die Bundesregierung schreibt in einer eigenen Mitteilung: «Die Senkung der Luftverkehrsteuer kann Belastungen abfedern und weitere Preissteigerungen verhindern. Die Entscheidungen über Weitergabe der Steuersenkung obliegen aber den Unternehmen.»
Im Koalitionsausschuss vom 13. November 2025 hatte sich die Regierungskoalition auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Luftverkehrsbranche geeinigt. Die Senkung der Luftverkehrsteuer als Teil des Maßnahmenpaketes wurde nun umgesetzt.
Die Steuersätze nach dem Luftverkehrsteuergesetz knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt als größtem deutschen Fughafen zu dem jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.