Die Billigfluggesellschaft muss 1,8 Millionen Euro an Frankreich zurückzahlen. Die EU-Kommission kam am Montag (22. September) zum Schluss, dass Zahlungen des Flughafens Carcassonne zwischen 2001 und 2011 unzulässige staatliche Beihilfen darstellten. Konkret ging es um Rabatte und Marketingverträge, die die Handelskammer als damalige Betreiberin des Flughafens mit Ryanair abgeschlossen hatte. Frankreich ist verpflichtet, den Betrag zuzüglich Zinsen von der Airline einzufordern.
Nicht beanstandet wurden hingegen 11,7 Millionen Euro an öffentlichen Zuschüssen, die in derselben Zeitspanne in die Modernisierung des Flughafens Carcassonne flossen. Ryanair hatte stets betont, die Abkommen seien mit EU-Recht vereinbar gewesen.