Der österreichische Nationalrat hat am Montag (6. Juli) umfassende Änderungen des Luftfahrtgesetzes beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen, den Betrieb von Drohnen sowie die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Künftig erhalten Betroffene bei einer negativen Sicherheitsüberprüfung einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Zudem werden Haftpflichtregelungen für Drohnen vereinfacht und die Grundlage für ein digitales Dokumentenregister geschaffen.
Auch Erleichterungen für bestimmte Hubschrauberflüge im öffentlichen Interesse sowie neue Vorgaben für den Betrieb von Flugplätzen sind Teil der Reform. Die Gesetzesänderung wurde von ÖVP, SPÖ und Neos beschlossen, während FPÖ und Grüne dagegen stimmten.