Die polnische Flugsicherung (Polska Agencja Żeglugi Powietrznej) führt ab dem 10. Juni eine neue Flugbeschränkungszone im Osten des Landes ein, wie sie mitteilt. Die Zone EP R131 ersetzt die bisherige EP R130 und bleibt zunächst bis zum 9. September 2026 aktiv. Sie erstreckt sich entlang der Ostgrenze Polens bis in Höhen von rund 3000 Metern (FL95) und betrifft damit vor allem die allgemeine Luftfahrt, nicht jedoch Verkehrsflugzeuge auf Reiseflughöhe.
Nachts gilt innerhalb der Zone grundsätzlich ein vollständiges Flugverbot, ausgenommen sind militärische Flüge sowie koordinierte Starts und Landungen am Flughafen Depułtycze Królewskie. Tagsüber sind neben Militärflügen unter anderem kontrollierte Flüge mit Flugplan und Transponder, Rettungs-, Staats- und Ambulanzflüge sowie bestimmte Drohnenoperationen zugelassen. Weitere Ausnahmen können nach Genehmigung durch militärische Stellen erteilt werden. Die Maßnahme dient laut der Flugsicherung der Gewährleistung der nationalen Sicherheit und erfolgt auf Antrag des Operativen Kommandos der polnischen Streitkräfte.