Maskenpflicht an Bord von Swiss-Flügen

Die neuen Vorgaben der Schweizer Behörden sehen eine Maskentragepflicht in allen Öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Obwohl Flugzeuge in der Verordnung nicht explizit genannt sind, hat sich Swiss dazu entschieden, ab sofort und bis auf Weiteres eine Maskentragepflicht an Bord ihrer Flugzeuge einzuführen. Das heisst, während des Boardings, des Fluges und bis zum Verlassen des Flugzeuges sind die Gäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Empfohlen sind Alltagsmasken aus Stoff oder medizinische Schutzmasken. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre sowie Personen, die beispielsweise aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Fluggäste werden gebeten, selber eine Maske mitzubringen, für Ausnahmefälle ist eine kleine Anzahl Masken an Bord verfügbar.

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