Das deutsche Finanzministerium hat die Liste der umsatzsteuerbefreiten Luftfahrtunternehmen aktualisiert. Die neue Fassung gilt rückwirkend zum 1. Januar und ist für Lieferanten und Dienstleister der Luftfahrtbranche von zentraler Bedeutung. Sie legt fest, bei welchen Airlines Lieferungen und Leistungen automatisch ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden dürfen.
Neu aufgenommen wurden vier Unternehmen, wie zuerst das Portal Ad Hoc News berichtete. Prominentester Zugang ist Lufthansa City Airlines mit Sitz am Flughafen München. Sie ist die jüngste Tochter von Lufthansa Group. Der Listeneintrag beim Bundesfinanzministerium gilt dabei als maßgeblicher Nachweis für die Steuerbefreiung. Ein Unternehmen muss dabei nachweisen, mehr als 50 Prozent seiner Einnahmen mit internationalen Flügen zu erzielen.
Daneben stehen nun auch Air Alliance Aviation aus Burbach, Luminair aus Hamburg sowie Nordfrost Aviation aus Schortens auf der Liste.
Gleichzeitig wurden vier Gesellschaften gestrichen, darunter die regionale Fluggesellschaft Sylt Air. Für Zulieferer etwa aus den Bereichen Wartung, Betankung oder Catering ist die Aktualisierung relevant, da falsche Stammdaten oder Steuerschlüssel zu Nachforderungen führen können.