Ein Gericht in Port Louis hat die vorläufige Geldwäscheanklage gegen Sattar Abdoula, einen früheren Insolvenzverwalter von Air Mauritius, aufgehoben. Im Zentrum des Verfahrens stand eine Zahlung der Airline von 3,696 Millionen Mauritius-Rupien (rund 67.700 Euro) an Grant Thornton Advisory Services im März 2020.
Die Finanzermittlungsbehörde hatte argumentiert, bei der Zahlung seien interne Verfahren umgangen worden und die vereinbarten Beratungsleistungen seien nicht erbracht worden. Abdoula war im November 2025 festgenommen worden. Er hatte Air Mauritius von April 2020 bis September 2021 als vorläufiger Verwalter begleitet.