Im Berufungsverfahren zum Absturz des Air-France-Flugs AF447 mit 228 Todesopfern hat die französische Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch überraschend eine Verurteilung von Air France und Airbus beantragt. Die Behörde fordert, das erstinstanzliche Urteil von 2023 – ein Freispruch für beide Unternehmen – aufzuheben, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Staatsanwälte kritisierten in ihrem Plädoyer vor dem Pariser Berufungsgericht auch die Verteidigungsstrategie der beiden Konzerne. In erster Instanz hatten die Richter zwar „Fehler“ bei Airbus und Air France festgestellt, jedoch keinen eindeutigen Kausalzusammenhang zwischen diesen Versäumnissen und dem Absturz gesehen.
Der Crash vom 1. Juni 2009 gilt als schwerster Unfall in der Geschichte von Air France. Ein Airbus A330 war in der Nacht über dem Atlantik verunglückt, nachdem vereiste Pitot-Sonden zu widersprüchlichen Geschwindigkeitsdaten und zum Abschalten des Autopiloten geführt hatten. Die Piloten verloren die Kontrolle, das Flugzeug stürzte weniger als fünf Minuten später ins Meer. Alle 228 Menschen an Bord starben, darunter 28 Deutsche.
Mögliche Geldstrafen im Fall einer Verurteilung liegen bei bis zu 225.000 Euro pro Unternehmen.