Am 8. November kontrollierten Zollbedienstete am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden aus Kasachstan. Als sie einen Mann im grünen Ausgang anhielten, wurde in seinem Koffer einen schwarzer Kleidersack festgestellt, in dem sich ein als Teppich hergerichtetes Wolfsfell befand.
Artenschutzrechtliche Dokumente dafür konnte der Mann jedoch nicht vorlegen. Das Wolfsfell wurde sichergestellt, dem Reisenden droht ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen.
«Gerade am Hotspot Frankfurter Flughafen mit Direktflügen aus aller Welt ist Artenschutz immer ein großes Thema», sagt ein Sprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. «Es sind aber nicht immer nur die skrupellosen Händler, illegale Souvenirs werden häufig von Reisenden mitgebracht, oft auch aus Unwissenheit. Die Konsequenzen für die Betroffenen sind unangenehm und der Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen. In jedem Fall drohen Bußgelder und die Sicherstellung des artengeschützten Tieres oder der Pflanze.»
Hauptzollamt Frankfurt am Main