Flughafen Frankfurt Hahn: Kaufverträge mit zwei unterschiedlichen potenziellen Käufern abgesichert

Jetzt bestätigt der Insolvenzverwalter des Flughafens Hahn: «Der Verkauf der Flughafen Frankfurt-Hahn Gruppe beziehungsweise deren Vermögensgegenstände an die Swift Conjoy GmbH mit Sitz in Frankfurt wurde von Swift Conjoy nicht vollzogen.» Deshalb habe Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner unterschiedliche Verkaufsvarianten gesichert und bereits mit voneinander unabhängigen Investoren Kaufverträge geschlossen, die noch unter Bedingungen stehen, sodass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird. Im Rahmen der besonderen Gläubigerversammlung solle am Dienstag, 7. Februar, über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner erklärt: «Wir haben in den vergangenen Wochen intensiv weiterverhandelt und einen Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Zusätzlich haben wir mit einem anderen Investor einen zweiten Kaufvertrag verhandelt und ebenfalls notariell beurkunden lassen, für den Fall, dass im ersten Vertrag gesetzte Bedingungen nicht eintreten. Über das weitere Vorgehen wird im Rahmen der besonderen Gläubigerversammlung entschieden. Die weiteren Entwicklungen im Prozess sind offen.»

Während des Insolvenzverfahrens hat die Insolvenzverwaltung ein ganzes Bündel an Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, die den Flughafen Hahn wieder attraktiver für Airlines und Passagiere machen und es ermöglichen, den Geschäftsbetrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens fortzuführen und mögliche Alternativen umzusetzen.

Der Flugbetrieb werde im Rahmen des Insolvenzverfahrens weiterhin vollständig fortgeführt. Der Sommerflugplan 2023 werde weitere neue europäische Ziele enthalten, die nonstop ab Frankfurt-Hahn angeflogen werden.

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