Flughafen Düsseldorf reicht Entwurf für Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens ein

Der Flughafen der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf für einen Antrag auf Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung mit Bitte um Prüfung sowie einer verfahrensrechtlich vorgesehenen Antragsberatung beim zuständigen Landesverkehrsministerium eingereicht. Anfang Mai hatten Aufsichtsrat und Gesellschafter des Flughafens diesem Vorgehen zugestimmt. Der Flughafen Düsseldorf trägt mit seinem Änderungsentwurf den seit 2015 und durch Corona stark veränderten Rahmenbedingungen für den Luftverkehr Rechnung. Der Entwurf setzt auf smartes Wachstum innerhalb der bestehenden Kapazitätsgrenzen.

Der ursprüngliche Antrag auf Planfeststellung aus dem Jahr 2015 beinhaltete den Wegfall der Kapazitätsobergrenze für Starts und Landungen. Der jetzt vorliegende Entwurf des Änderungsantrags sieht vor, dass die bereits heute gültige limitierte Gesamtkapazität von 131.000 Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bestehen bleiben soll. Das bedeutet eine verlässliche Kapazitätsobergrenze für die Anwohner.

Innerhalb dieser bereits heute genehmigten Kapazität möchte der Flughafen Düsseldorf zukünftig flexibel wachsen können. Möglich würde dies durch eine Verschiebung von Bewegungskontingenten zugunsten des Linien- und Charterverkehrs. Der Flughafen könnte auf diesem Weg die Auslastung innerhalb der bestehenden Kapazität bedarfsgerecht optimieren und würde in Summe keine zusätzlichen Starts und Landungen benötigen.

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