Fluggastrechte werden in Europa weiter gestärkt

Der Europäische Gerichtshof spricht Passagieren mehr Rechte zu. Auch bei gewöhnlichen technischen Problemen müssen die Fluggesellschaften Entschädigung für grosse Verspätungen zahlen.

Die Ausweitung der Fluggastrechte entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Freitag (21. November). Er befand, dass technische Probleme als außergewöhnliche Umstände angesehen werden können, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von der Airline nicht zu beherrschen ist. Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Flugzeug durch ein Treppenfahrzeug beschädigt worden war. Diesen Vorfall hielten die Richter für nicht außergewöhnlich. (se)

Lesen Sie auch: Entschädigung bei Verspätung – Welche Rechte haben Passagiere?

Top-Jobs

Pilatus Logo

Trainer Aircraft Chief Engineer

Feste Anstellung
Flugzeughersteller
Pilatus Flugzeugwerke AG
Schweiz
Vollzeit
Top jobs
k5 logo

Captain A320 (m/w/d)

K5-Aviation GmbH
München, Hamburg, Stuttgart
Feste Anstellung
Business Aviation
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
logo-gi-group

Teamleiter (gn) am Flughafen Hamburg

Hamburg
Feste Anstellung
Gi Group Recruiting
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
Hahnair Logo

Deputy Continuing Airworthiness Manager (all genders)

Düsseldorf
Feste Anstellung
Hahn Air Lines GmbH
Deutschland
Vollzeit
Top jobs