EU stellt geplante Anpassungen bei Passagierrechten vor

aeroTELEGRAPH

Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Union hat Maßnahmen vorgestellt, mit denen Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busreisende einen besseren Schutz erhalten. Schon heute haben sie beispielsweise Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, Erstattung, Entschädigung und/oder Unterstützung (je nach den Umständen), wenn ihre Reise unterbrochen wird. Dennoch wiesen die heutigen Vorschriften noch einige Lücken auf, und Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung verhinderten, dass die Fahrgäste in den vollen Genuss dieser Rechte kommen, so die EU.

Ihr Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnungen über Fluggastrechte geht auf diese Problembereiche ein, indem er die Durchsetzungsmechanismen stärkt und Regeln für Fluggäste einführt, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht haben, einschließlich der Erstattung. Der Vorschlag zu den Fahrgastrechten im Zusammenhang mit multimodalen Reisen enthält außerdem erstmals neue Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die verschiedene Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Flugzeug auf einer Reise benutzen. Die Fahrgäste werden vor und während solcher Fahrten bessere Informationsrechte genießen, auch in Bezug auf die Mindestumsteigezeiten zwischen verschiedenen Verkehrsdiensten. Außerdem haben sie, wenn sie die multimodale Reise im Rahmen eines Beförderungsvertrags gebucht haben, Anspruch auf Unterstützung durch den Beförderer, wenn sie Anschlüsse verpassen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Bedürfnissen von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gewidmet. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Reise von einem Verkehrsträger auf einen anderen umsteigen, werden von den Beförderern und Terminalbetreibern an den Anschlussstellen unterstützt

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