EU setzt Beimischungsquoten für nachhaltigen Treibstoff durch

In einer finalen Trilog-Entscheidung haben sich die europäischen Gesetzgeber zu einer Einigung in der Refuel-EU-Aviation-Verordnung durchgerungen. Ab 2030 ist eine Beimischung von 6 Prozent nachhaltiger Flugkraftstoffe, die sowohl nachhaltige Biokraftstoffe als auch synthetische Kraftstoffe umfassen, verpflichtend. Mit einer Unterquote für E-Fuels von 1,2 Prozent ab 2030, 2 Prozent ab 2032 und 5 Prozent ab 2035 sollen vor allem synthetische Kraftstoffe langfristig gefördert werden. Die Quoten sollen sich schrittweise erhöhen und 2050 70 Prozent, davon 35 Prozent synthetische Kraftstoffe, erreichen. Die EU will so die industrielle Produktion klimaneutraler Flugkraftstoffe vorantreiben.

«Die Refuel-EU-AviationVerordnung ist die einzige Gesetzgebung, die verbindliche Quoten für eFuels über das Jahr 2030 hinaus. Dieser lange Planungshorizont ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Ausweitung der

eFuels-Produktion», sagte Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance.

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