Die Europäische Kommission unterstützt vorübergehende Erleichterungen bei der Nutzung von Start- und Landerechten infolge der Nahost-Krise und möglicher Kerosinengpässe. Hintergrund ist die sogenannte 80-20-Regel der europäischen Slot-Verordnung. Airlines müssen ihre zugeteilten Slots normalerweise zu mindestens 80 Prozent nutzen, um diese auch künftig zu behalten. Ausnahmen sind bei außergewöhnlichen Umständen möglich, etwa bei Flughafenschließungen oder schweren Betriebsstörungen.
Die Kommission unterstützt nun Empfehlungen der europäischen Flughafenkoordinatoren EUACA, wonach auch Treibstoffengpässe infolge des Konflikts im Nahen Osten als berechtigter Grund für die Nichtnutzung von Slots anerkannt werden können. Das gilt insbesondere dann, wenn Airlines an bestimmten Flughäfen nicht ausreichend Kerosin erhalten und deshalb Flüge aus Sicherheitsgründen nicht durchführen können.
Dabei sollen sogenannte Justified Non-Use of Slots sowohl für Abflug- als auch Zielflughäfen gelten. Als Nachweise kommen unter anderem Notam-Mitteilungen oder Informationen von Treibstofflieferanten infrage.
Gleichzeitig stellt die EU-Kommission klar, dass allein hohe Kerosinpreise kein ausreichender Grund für eine Slot-Ausnahme sind. Auch bei den Regeln des europäischen Refuel-EU-Programms gelten nur tatsächliche Versorgungsengpässe als Ausnahmegrund – nicht steigende Preise.
Sollte sich die Lage weiter verschärfen, schließt die Kommission zusätzliche temporäre Anpassungen der Slot-Regeln nicht aus.