Entschädigungsfirma beklagt Verhalten von Lufthansa

Nach einem Pilotenstreik bei SAS 2019 konnten fast 370.000 Passagiere ihre Reisen nicht antreten. Die auf Fluggastrechte spezialisierte Entschädigungsfirma Air Help reichte daraufhin eine Klage bei einem schwedischen Gericht ein, um für Passagiere Entschädigungen zu erstreiten. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof, welcher am 23. März 2021 entschied, dass neben spontanen auch angekündigte Airline-Streiks keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen. «Diese Entscheidung ist für alle Gerichte in der EU bindend und gilt demnach auch für andere Airlines», so Air Help. Daher gelte er auch für den Fall eines Streiks bei Lufthansa im November 2019. Die Betroffenen würden aber trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht entschädigt, beklagt sich das Unternehmen. Als Begründung gebe Lufthansa an, auf ein ausstehendes Urteil des Landgerichts Köln zu warten, das in dieser Angelegenheit zuständig sei. Lufthansa erklärt dazu: «Zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht».

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