Der Finnish Market Court hat eine von der Finnish Competition and Consumer Authority geforderte Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro gegen die Nationalairline abgewiesen. Hintergrund war die Praxis von Finnair, Entschädigungsansprüche nur zu akzeptieren, wenn diese innerhalb von zwei Monaten nach dem Flug eingereicht werden. Die Verbraucherschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Passagierrechte und zog vor Gericht.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass diese Vorgehensweise nicht gegen geltendes Recht verstößt. Zwar sieht EU-Recht eine rasche Erstattung bei Flugausfällen vor, eine konkrete Frist zur Einreichung von Ansprüchen ist im finnischen Recht jedoch nicht festgelegt. Damit bleibt die bisherige Regelung von Finnair bestehen – ein Urteil mit Signalwirkung für den Umgang mit Entschädigungsforderungen.