Billig-Onlinehändler wie Temu werden auch für die Luftfracht immer wichtiger. In Deutschland hat nun das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen das Unternehmen Whaleco Technology Limited (Temu) mit Sitz in Dublin/Irland eingeleitet.
«Das Verfahren dient dazu, die von Temu auf dem deutschen Onlinemarktplatz unter der Domain temu.com verwendeten Konditionen für Händler sowie weitere Verhaltensweisen von Temu gegenüber den Händlern zu überprüfen», erklärt das Kartellamt. Präsident Andreas Mundt sagt: «Monatlich besuchen mehr als 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu. Seit etwa einem Jahr ist die Handelsplattform auch für deutsche Händler geöffnet. Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.»
Als Reaktion erklärte ein Temu-Sprecher: «Wir halten uns an die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind.» Man sei bestrebt, eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und eine positive Nutzungserfahrung zu gewährleisten. «Wir sind zuversichtlich, dass etwaige Bedenken ausgeräumt werden können», so der Sprecher.