Die britische Fluggesellschaft muss sich vor einem Londoner Gericht gegen Forderungen der britischen Steuerbehörde HM Revenue & Customs HMRC verteidigen. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass British Airways für Hotelübernachtungen ihrer Kabinenbesatzungen auf aufeinanderfolgenden Umläufen Steuern in Höhe von rund 5,8 Millionen Pfund (6,8 Millionen Euro) nachzahlen muss, berichtet das Portal Law 360.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die von British Airways bereitgestellten Unterkünfte als steuerpflichtige geldwerte Vorteile für die Beschäftigten einzustufen sind. Die Airline argumentiert, dass die Hotelaufenthalte ausschließlich aus betrieblichen Gründen erforderlich seien, um den Flugbetrieb sicherzustellen und gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten. Die Steuerbehörde sieht dies offenbar anders und fordert die Nachzahlung der entsprechenden Abgaben.