Bei der russischen Nationalairline sorgt eine erstmals durchgeführte spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen von Pilotinnen und Piloten für erheblichen Streit. Nach Angaben der Gewerkschaft Sheremetyevoer Vereinigung des fliegenden Personals wurde die Gefährdungsklasse der Cockpitcrews von 3.3 auf 3.1 abgesenkt und damit auf das Niveau der Kabinenbesatzungen. An den tatsächlichen Arbeitsbedingungen bei Aeroflot habe sich jedoch nichts geändert.
Die Gewerkschaft spricht von einer faktischen Verschlechterung durch Aeroflot, da mit der Herabstufung wichtige Ausgleichsleistungen entfallen könnten, darunter zusätzlicher Urlaub, Zulagen für gesundheitliche Belastungen, verkürzte Arbeitszeiten und Ansprüche auf eine frühere Rente. Kritisiert wird auch, dass einzelne Belastungsfaktoren wie Mikroklima oder Strahlung nicht gemessen wurden. Zudem hält die Gewerkschaft die Bewertung für rechtlich unzulässig, da entsprechende Änderungen im Luftrecht erst ab März 2026 greifen sollen.
Aeroflot verweist auf gesetzliche Vorgaben und neue Regelungen zur Durchführung solcher Bewertungen. Auch Verkehrsministerium und Rosaviatsija hatten zuvor Sicherheits- und Zulassungsbedenken geäußert.