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Richter lehnen Klage von Lauda wegen Betriebsratswahl ab

Vor elf Monaten klagte Lauda gegen die Gewerkschaften. Der Streitpunkt: Die Wahl des Betriebsrates. Eine Reihe ehemaliger Angestellter hätten eine rechtswidrige Wahl durchgeführt, bei der viel mehr Menschen gewählt wurden, als Lauda tatsächlich in Wien beschäftigt, so der Vorwurf. Doch nun hat das Landesgericht Korneuburg die Klage abgewiesen. Damit bleibt die Wahl des Betriebsrates vom 9. Oktober 2019 gültig.