Wichtig ist jedoch: Auch wenn die Visagebühr entfällt, muss die elektronische Einreisegenehmigung weiterhin vor Reiseantritt beantragt und genehmigt werden. Ohne gültige ETA kann Reisenden das Boarding oder die Einreise verweigert werden.
Von der ETA-Pflicht ausgenommen sind unter anderem:
- Inhaber eines gültigen Residence Visa
- Inhaber eines gültigen Entry Visa
- Personen mit einer gültigen Landing Endorsement
- Doppelstaatsbürger Sri Lankas mit entsprechendem Nachweis
- Personen mit einer gültigen Registrierung gemäss Section 5(2) des Citizenship Act und den erforderlichen Dokumenten
Für Ferienreisende aus dem DACH-Raum bedeutet die Neuregelung vor allem eine Kostenersparnis. An den Einreiseformalitäten selbst ändert sich jedoch nichts: Die ETA muss weiterhin rechtzeitig vor dem Abflug online beantragt und vor dem Check-in überprüft werden.
Wer in den kommenden Wochen eine Reise nach Sri Lanka plant, sollte deshalb genügend Zeit für die Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung einplanen.