Seit dem 9. April ist es wieder möglich, ohne Impf-, Genesungs- oder Testnachweis nach Kroatien zu reisen. Auch die Sperrstunde für Gaststättenbetriebe und Nachtclubs, die derzeit um Mitternacht festgelegt ist, wird per sofort aufgehoben.
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Fluggerätmechaniker (w/m/d) als Prüfer / Certifying Staff (m/w/d) EASA Part 66 CAT B1 und/oder B2 für Pilatus