Touristik NewsGeschäftsreisende dürfen wieder nach Japan

Ab dem 1. März können Geschäftsreisende wieder in Japan einreisen. Auch die Beantragung von einem Geschäftsreisevisa ist wieder möglich. Touristische Reisen sind weiterhin nicht gestattet.

Es gelten folgende Corona-Regeln. Alle Personen, die in Japan keine anerkannte Booster-Impfung vorweisen können, müssen sich für drei Tage in eine vom Quarantänepersonal zugewiesene Unterkunft begeben. Am dritten Tag wird ein Test durchgeführt. Fällt dieser negativ aus, kann die zugewiesene Quarantäne beendet werden. Personen, die über eine von Japan anerkannte Booster-Impfung verfügen, können eine siebentägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einer selbst organisierten Unterkunft absolvieren. Mit einem negativen Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden.

Stellen

LBV Logo

Sachbearbeiter:in Luftaufsicht, Erlaubnisse

Flughafen BER
Feste Anstellung
Luftfahrtbehörde
Landesamt für Bauen und Verkehr
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
LBV Logo

Sachbearbeiter:in örtliche Luftaufsicht

Landesamt für Bauen und Verkehr
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
Feste Anstellung
Luftfahrtbehörde
Flughafen BER
TAA Logo

Flight Dispatcher / Flight Operations Officer (m/w/d)

Feste Anstellung
Ambulanzflüge
Österreich
Vollzeit
Top jobs
aeroPUR
Lesen Sie aeroTELEGRAPH mit weniger Werbung.